Aktuell gibt es keine deutschlandweite Pflicht für Yogalehrer eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Dennoch kann es sehr sinnvoll sein, über solch eine zu verfügen. Vor allem dann, wenn man als selbstständiger Yogalehrer tätig ist, sollte diese Versicherung unbedingt abgeschlossen werden. Ansonsten haftet man bei allen Personen- oder Sachschäden mit dem persönlichen Eigentum.
Die meisten Yogastudios verlangen ebenso den Nachweis einer Berufshaftpflicht, um freiberuflich tätigen Yogalehrern einen Praxisraum zur Verfügung zu stellen. Denn damit sind auch Schäden abgedeckt, welche sich während des Unterrichts am Praxisraum ergeben könnten wie z.B. wenn der Parkettboden durch Duftöle beschädigt wird.